Gesamterneuerungen

Der Bundesrat nimmt nach Ablauf ihrer Amtsdauer eine Gesamterneuerungswahl der ausserparlamentarischen Kommissionen vor (Art. 8h RVOV). Die Bundeskanzlei koordiniert die Vorbereitungsarbeiten für die Gesamterneuerungswahl mit den Departementen, bereitet die Anträge an den Bundesrat vor und erarbeitet den Bericht zuhanden des Parlaments über die Gesamterneuerungswahl. Die Amtsdauer der Mitglieder der ausserparlamentarischen Kommissionen entspricht der Legislaturperiode des Nationalrates (Art. 8g RVOV). Daraus ergibt sich, dass alle vier Jahre eine Gesamterneuerungswahl stattfindet. 

Aus praktischen Gründen werden auch die Leitungsorgane und die Bundesvertretungen in solchen Organen, die die gleiche Amtsdauer haben, zusammen mit der Gesamterneuerungswahl der Mitglieder der ausserparlamentarischen Kommissionen neu bestellt.

Gesamterneuerung für die Amtsperiode 2024–2027

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 22. November 2023 die Gesamterneuerungswahl der ausserparlamentarischen Kommissionen, der Leitungsorgane und der Bundes­vertretungen für die Amtsperiode 2024–2027 vorgenommen. Dabei hat er fast 1600 Mitglieder gewählt.

Gesamterneuerung für die Amtsperiode 2020–2023

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 27. November 2019 die Gesamterneuerungswahl der ausserparlamentarischen Kommissionen, der Leitungsorgane und der Bundes­vertretungen für die Amtsperiode 2020–2023 vorgenommen. Dabei hat er fast 1600 Mitglieder gewählt.

Gesamterneuerung für die Amtsperiode 2016–2019

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 25. November 2015 die Gesamterneuerungswahl der ausserparlamentarischen Kommissionen, der Leitungsorgane und der Bundes­vertretungen für die Amtsperiode 2016–2019 vorgenommen. Die Frauen und die verschiedenen Sprachgemeinschaften sind darin künftig besser vertreten. Der Bundesrat hat gesamthaft mehr als 1900 Mitglieder gewählt.

Gesamterneuerung für die Amtsperiode 2012–2015

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 9. November 2011 die Bundeskanzlei beauftragt, zusammen mit den Departementen das Verfahren und die Ergebnisse der Gesamterneuerung der ausserparlamentarischen Kommissionen, der Leitungsorgane und der Bundesvertretungen zu evaluieren, auch unter dem Blickwinkel der Entschädigungen, und dem Bundesrat bis zum Frühling 2012
Bericht zu erstatten.

Dabei wurden, ausgehend von den Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der letzten Gesamterneuerung, verschiedene Vorschläge erarbeitet, wie die Regeln für die Gesamterneuerungen verbessert werden könnten. Der Bundesrat hat am 27. Juni 2012 den Bericht über die Evaluation der Gesamterneuerung für die Amtsperiode 2012–2015 zur Kenntnis genommen und die Änderung der RVOV verabschiedet (AS 2012 3819).

Letzte Änderung 24.11.2023

Zum Seitenanfang

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/ausserparlamentarische-kommissionen/gesamterneuerungen.html