Bundesrat bestellt ausserparlamentarische Gremien für die Amtsperiode 2020–2023

Bern, 27.11.2019 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. November 2019 die Gesamterneuerungswahlen der ausserparlamentarischen Gremien für die Amtsperiode 2020–2023 vorgenommen. Die Vertretung der Frauen konnte verbessert werden.

Die Amtsperiode der meisten ausserparlamentarischen Kommissionen, Leitungsorgane und Vertretungen des Bundes endet am 31. Dezember 2019. Für die Einsetzung und die Wahl der Mitglieder der ausserparlamentarischen Gremien ist der Bundesrat zuständig. Insgesamt hat der Bundesrat rund 1600 Mitglieder gewählt.

Die von den Departementen getroffenen Massnahmen für eine bessere Vertretung der Geschlechter und der Sprachgemeinschaften in den ausserparlamentarischen Kommissionen haben Wirkung gezeigt. Im Vergleich zu den letzten Gesamterneuerungswahlen konnte die Vertretung der Frauen erneut verbessert werden.

Das Verzeichnis der Mitglieder ausserparlamentarischer Kommissionen, der Mitglieder der Leitungsorgane von Anstalten des Bundes und der Vertreterinnen und Vertreter des Bundes in Organisationen des öffentlichen und privaten Rechts wird auf Beginn der neuen Amtsperiode auf den 1. Januar 2020 aktualisiert und unter folgendem Link publiziert: https://www.admin.ch/gov/de/start/bundesrecht/ausserparlamentarische-kommissionen.html

Die Liste der Mitglieder der ausserparlamentarischen Gremien für die neue Amtsperiode 2020–2023 wird am 29. November 2019 als PDF Dokument unter dem genannten Link publiziert.


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