Eidgenössische Arbeitsinspektion

Die Eidgenössische Arbeitsinspektion beaufsichtigt, koordiniert und unterstützt den Vollzug der Vorschriften für den Arbeitnehmerschutz durch die Kantone, namentlich in den Bereichen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (gem. Arbeitsgesetz ArG) und Berufsunfallverhütung (gem. Unfallversicherungsgesetz UVG).

Sie vollzieht das ArG in allen Bundesbetrieben und das UVG in jenen, in denen dafür nicht die SUVA zuständig ist. Die Eidgenössische Arbeitsinspektion berät auch Arbeitgeber, Arbeitnehmende, Kantone, Fachstellen und weitere Interessierte in speziellen Fragen.

Um einen interkantonal koordinierten und einheitlichen Vollzug zu gewährleisten, erhebt und analysiert sie die Daten und Fälle aus dem Vollzug, erhebt die Bedürfnisse der kantonalen Vollzugsorgane, erarbeitet Aktionspläne und Instrumente für deren Unterstützung, schult die kantonalen Vollzugsorgane und berät diese bei der Beurteilung und Lösung von Grundsatz- und Vollzugsfragen.

Sie koordiniert und unterstützt die Lösungen von Branchen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Durchführungsbereich der Kantone und plant branchen- oder themenspezifische Aktionen.

In der Verwaltung und den Betrieben des Bundes überprüft sie die Arbeitsbedingungen betreffend Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.

Mit diversen Publikationen trägt sie dazu bei, dass die Arbeitsbedingungen in den Betrieben verbessert und die Vorschriften einheitlich angewandt werden.

Letzte Änderung 24.04.2024

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Arbeitsbedingungen
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