Personalverleih - Temporärarbeit
Eckdaten des EKAS-Projektes «Personalverleih» PVBP
Projektdaten: Beginn: 19. Oktober 2007 - Ende: 31. Dezember 2012
Unfallverhütung im Personalverleih und für Neueintretende: EKAS-Mitteilungsblatt Nr. 76, April 2013, PDF-Download
Einleitung
Die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS hat im Jahr 2007 das Projekt "Prävention im Bereich Personalverleih" unter der Leitung des stellvertretenden Geschäftsführers, Dr. Erich Janutin, gestartet.
An einem Round-Table-Gespräch vom 19. Oktober 2007 wurde in Anwesenheit von Experten eine Auslegeordnung vorgenommen. Dabei hatte es sich gezeigt, dass verschiedene Massnahmen zur Reduktion der Unfallzahlen im Personalverleih notwendig sind. Bereits zwei politische Vorstösse befassten sich damals mit der spezifischen Problematik im Personalverleih.
In der EKAS-Projektgruppe Prävention im Personalverleih haben Vertreter der Durchführungsorgane (Bund, Kantone, Suva), der Sozialpartner (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände), der privaten Versicherer und des swissstaffings sowie der EKAS-Geschäftsstelle intensiv zusammen gearbeitet.
Ziele des Projeks
Reduktion der Unfallzahlen im Personalverleih und damit Verhinderung von menschlichem Leid und von unnötigen Kosten. Link
Erarbeitung von Hilfsmitteln (Tools) für alle im Dreiecksverhältnis im Personalverleih beteiligten Parteien, also für den Einsatzbetrieb und den Verleiher sowie für die temporäre (verliehene) Arbeitskraft. Bis heute wurden im Rahmen des EKAS-Projektes Prävention im Personalverleih insgesamt drei Hilfsmittel erarbeitet. Der Persönliche Sicherheitspass ist in allen Branchen des Personalverleihs einsetzbar. Das Anforderungsprofil und das Qualifikationsprofil wurden in einer ersten Phase für sechs Berufe der Baubranche entwickelt.
Beteiligte im Personalverleih
Dreiecksverhältnis zwischen Verleihbetrieb, Einsatzbetrieb und Arbeitnehmenden Link
Hinweise zu GAV im Personalverleih
Seit dem 1. Januar 2012 gilt der GAV Personalverleih für einen Grossteil der Temporärangestellten in der Schweiz und mit ihm die Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen sämtlicher allgemeinverbindlich erklärter und einiger nicht-allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsverträge. Auf dieser Website finden Sie alle wichtigen Informationen dazu: tempservice
Sozialpartner
Arbeitgebervertreter:
Swissstaffing
Arbeitnehmervertreter:
Unia
syna
kv schweiz
Angestellte Schweiz