Gewerbe- und Industriebetriebe

Jede unfall- oder krankheitsbedingte Absenz kostet Geld und kann schwerwiegende Konsequenzen auslösen. Optimale Arbeitsbedingungen und ein vorbildliches Handeln von Ihnen als Arbeitgeber sind wichtige Voraussetzungen für den Geschäftserfolg.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet,

zum Schutze der Gesundheit der Arbeitnehmer alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind.

Hier finden Sie weitere Angaben zu den Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer:

  • Arbeitgeberpflichten gemäss Art. 82 UVG, Art. 6 ArG und Art. 328 OR PDF Download
  • Suva SBA 140 Link
  • Arbeitnehmerschutz SECO Link

Wie gehen Sie vor?

Zur Optimierung der innerbetrieblichen Sicherheit haben Sie die Möglichkeit, sich einer Branchenlösung anzuschliessen. Konsultieren Sie die Liste der Branchenlösungen Link und suchen Sie sich die Lösung aus, welche auf Ihre Tätigkeit zugeschnitten ist. Falls eine der Lösungen in Ihrem Unternehmen angewendet werden kann, können Sie mit der entsprechenden Trägerschaft Kontakt aufnehmen und allenfalls die Mitgliedschaft beantragen.

Selbsttest

Falls für Ihren Betrieb keine der Lösungen anwendbar ist, können Sie mit einem Selbsttest (Suva 88057) Link zuerst einmal die Situation der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes selbst beurteilen. Der Test hilft Ihnen bei der Bestimmung Ihrer aktuellen Situation der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.

Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit

Für den Umgang mit besonderen Gefährdungen und bei der Erstellung der Gefährdungsermittlung sowie der Umsetzung der Massnahmen können Ihnen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Spezialisten) Link behilflich sein.